Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
Die Teamedio GmbH (kurz Teamedio), Unter den Linden 40, 10117 Berlin , registriert bei dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (HRB 242375 B), bietet auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter dem Namen „Teamediodoc“ eine Plattform für die Teamarbeit von Gesundheitsversorgern und die gemeinsame Betreuung von Patienten an. Die angebotenen Dienste richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 und nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sollte Teamedio Kenntnis davon erhalten, dass ein Kunde entgegen seiner Angaben bei Vertragsschluss Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht Teamedio ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 14.4 Fall (8.) zu. Für den Fall, dass Teamedio von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht, gilt die unter § 15 enthaltene Widerrufsbelehrung für Verbraucher.

  1. Allgemeines
  • Diese AGB gelten für alle Verträge, welche die Teamedio oder ein Vertriebspartner von Teamedio mit dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) abschließt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn Teamedio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  • Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Regelungen gilt folgende Rangfolge:
  • Vertrag
  • BesGB
  • Leistungsbeschreibung
  • AGB
  • Vereinbaren die Vertragsparteien die Erbringung verschiedener Dienste, gelten die BesGB kumulativ. Teamedio wird dem Kunden wesentliche Änderungen dieser AGB, der BesGB, der Leistungsbeschreibung, der Datenschutzerklärung sowie der Preislisten/Tarifübersichten in Textform mitteilen. Unter den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass eine Änderungsmitteilung per Telefax oder E-Mail ausreichend ist. Die Änderung wird dem Kunden jeweils schriftlich einen Monat vorher mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Maßgeblich ist hierfür das Datum des Zugangs bei Teamedio. Teamedio wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs ist Teamedio berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist Teamedio berechtigt, die Entgelte entsprechend der Veränderungen anzupassen, ohne dass sich daraus ein Kündigungsrecht des Kunden ergibt. Ändert sich die Umsatzsteuer zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraumes, so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraumes bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
  1. Leistungen Teamedio
  • Teamedio erbringt die vom Kunden gewählten und vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen der gegebenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten auf Grundlage der Leistungsbeschreibung.
  • Bei Vertragsschluss weist Teamedio dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen einen Account im Teamedio-Portal zu. Dieser enthält alle für das Vertragsverhältnis zwischen Teamedio und dem Kunden relevanten Daten.
  • Teamedio stellt dem Kunden verschiedene Dienste bereit. Teamedio behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu verändern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit diese Änderungen branchenüblich oder unter Berücksichtigung der Interessen der Teamedio-Kunden zumutbar sind. Darunter fallen beispielsweise Änderungen aufgrund von Gesetzesänderungen und/oder -Ergänzungen, oder Bestimmungen und Anweisungen von Behörden.
  • Teamedio ist berechtigt, die den vereinbarten Dienstleistungen zugrunde liegenden technischen Voraussetzungen jederzeit zu ändern, sofern dies nicht zu einer Beeinträchtigung der vereinbarten Dienste führt und die Änderung der technischen Voraussetzungen zumutbar ist.
  • Soweit Teamedio kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Teamedio ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste jederzeit mit einer Frist von einem Monat nach vorheriger schriftlicher Ankündigung einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
  • Ein Anspruch auf Zulassung eines Kunden insbesondere zu den Teamedio-Online-Angeboten besteht nicht.
  • Teamedio darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von Teamedio bleiben hiervon unberührt.
  • Gerät Teamedio mit einer Leistungsverpflichtung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Teamedio eine seitens des Kunden gesetzte Nachfrist von mindestens zwei Wochen nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen.
  1. Hardware
  • Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an Teamedio zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Teamedio den Versand der Ware per E-Mail mittels Versandbestätigung bestätigt oder das seitens des Kunden bestellte Produkt an selbigen versendet wird.
  • Teamedio bietet ausdrücklich keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an.
  • Im Falle eines Mangels hat der Käufer lediglich ein Recht auf Nacherfüllung und Rücktritt. Die Nacherfüllung ist hierbei vorrangig, ein Minderungsrecht ist ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels ist ausschließlich auf die Beschaffenheit der Kaufsache beschränkt. Die Abtretung etwaiger Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen. Im Falle einer Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb eines Monats nach Erhalt auf Kosten von Teamedio an Teamedio zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Teamedio behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
  1. Pflichten des Kunden
  • Der Kunde hat Teamedio gegenüber Änderungen seiner persönlichen Daten (z.B. Änderung des Wohnsitzes oder Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Eingang einer Änderungsmitteilung gelten für Teamedio die vom Kunden mitgeteilten Daten.
  • Teamedio wickelt verschiedene Kommunikationsprozesse per E-Mail ab. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, bei der Anmeldung bei Teamedio eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und zudem seine E-Mails regelmäßig abzurufen. Änderungen der E-Mail-Adresse sind Teamedio ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Eingang der Änderungsmitteilung gelten auch hier für Teamedio die vom Kunden mitgeteilten Daten.
  • Die Nutzung der Teamedio-Dienste erfordert einen geeigneten Internetzugang auf Seiten des Kunden (siehe Voraussetzungen Internetzugang). Der Kunde sichert hiermit zu, dass er diese Voraussetzungen zur Kenntnis genommen hat. Erfüllt der Kunde die Voraussetzungen nicht, so bleiben die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis davon unberührt. Ferner steht das Nichtvorliegen eines entsprechenden Anschlusses der Wirksamkeit des Vertragsschlusses nicht entgegen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, welche zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der von Teamedio zur Verfügung gestellten Infrastruktur führen können. Ferner verpflichtet sich der Kunde, die Teamedio-Dienste nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.
  • Für etwaige Inhalte von Mehrwertdiensten ist ausschließlich der Kunde gemäß9 Abs. 1 ff. Teledienstgesetz (TDG) verantwortlich. Der Kunde versichert, dass Dienste, die er anbietet, rechtmäßig angeboten werden und keine Rechte Dritter verletzen. Ferner sichert der Kunde zu, dass die von ihm auf dem Markt angebotenen Informationen und Dienste wettbewerbsrechtlich konform sind. Der Kunde wird gegenüber den Nutzern durch geeignete Maßnahmen zur Gestaltung des Dienstes klarstellen, dass die angebotenen Inhalte ausschließlich eigene Inhalte des Kunden oder vom Kunden als Vorleistung bezogene fremde Inhalte darstellen. Es darf in keiner Weise der Eindruck erweckt werden, dass Teamedio diese Inhalte als eigene Inhalte anbietet. Teamedio trifft keinerlei Verantwortung für die Inhalte des Kunden oder seiner Unteranbieter.
  • Der Kunde versichert, die vertraglichen Verpflichtungen auch dann einzuhalten, wenn er Inhalte anderer Anbieter (vgl. §§ 8 Abs. 2, 9 TDG) anbietet oder weitere Unteranbieter zulässt. Der Kunde wird jeden Unteranbieter zur Einhaltung der Pflichten anhalten und hat für deren Einhaltung einzustehen.
  • Der Kunde wird den Nutzern bei der Erbringung etwaiger Mehrwertdienste seine ladungsfähige Anschrift, einschließlich Name und Anschrift der Vertretungsberechtigen, sowie sämtliche nach TDG erforderlichen Informationen vorhalten. Teamedio ist berechtigt, Nutzern auf Anfrage die in § 6 TDG genannten Informationen, sowie die ladungsfähige Anschrift des Kunden mitzuteilen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien von verlustgefährdeten Daten zu erstellen, um so sicherzustellen, dass die Daten bei Verlust mit möglichst geringem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  • Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Zugangsdaten geheim zu halten und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren. Der Kunde wird die gesetzlichen und üblichen Sicherheitsanforderungen einhalten. Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen zur Minimierung des Risikos des unberechtigten Zugangs Dritter zu seinen Rechnersystemen und Daten. Der Kunde hat Teamedio über einen Missbrauch oder über die Weitergabe seiner Zugangsdaten unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Teamedio haftet nicht für Schäden oder Kosten, die durch unsachgemäßen oder unberechtigten Gebrauch dieser Daten entstehen. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen und haftet gegenüber Teamedio für Schäden, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Teamedio-Dienste durch Dritte entstanden sind.
  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Teamedio ihn für die Dauer des Vertragsverhältnisses als Referenzkunden benennt. Er wird etwaigen Interessenten für die Teamedio-Dienste im Einzelfall Auskünfte über die Zusammenarbeit mit Teamedio erteilen. Teamedio ist berechtigt, im Rahmen ihrer Kommunikationsmaßnahmen den Kundennamen (ggf. auch Markennamen) und das Logo des Kunden zu verwenden (z.B. Eintragung und Veröffentlichung in einer Referenzliste).
  • Der Kunde wird Teamedio von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen resultieren.
  • Begeht der Kunde einen schwerwiegenden Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen oder stellt er einen solchen Verstoß durch Dritte trotz Aufforderung von Teamedio nach Ablauf einer hierfür gesetzten angemessenen Frist nicht ab, obwohl er hierzu in der Lage wäre, so ist Teamedio berechtigt, die vertragsgegenständliche Leistung zu sperren.
  1. Missbrauch
  • Der Kunde ist verpflichtet, unter einer von Teamedio geschalteten Dienste keine rechtswidrigen (z.B. sittenwidrigen, strafbaren) Inhalte anzubieten und die angebotenen Inhalte rechtmäßig zu bewerben. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass Nutzer oder potenzielle Nutzer keinerlei unverlangte Werbung oder Anrufe erhalten. Der Kunde ist verpflichtet, den „Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien“ des Deutschen Verbandes für Telekommunikation und Medien (DVTM e. V.) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
  • Im Falle eines Verstoßes wird Teamedio den Kunden wegen des rechts- und vertragswidrigen Verhaltens abmahnen und zur Abhilfe des gerügten Verhaltens innerhalb von zwei Werktagen auffordern. Sofern dieser keine Abhilfe leistet, die Frist abgelaufen ist oder ein schwerwiegender Verstoß gegen Abs. 1 vorliegt, wird Teamedio das rechtswidrig verwendete Benutzerkonto unverzüglich abschalten. Der Kunde bleibt nach Sperrung seines Benutzerkontos weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet. Darüber hinaus behält sich Teamedio vor, weitere Schadensersatzforderungen geltend zu machen.
  • Verstößt der Kunde trotz Abmahnung oder in schwerwiegender Weise inhaltlich gegen seine oben genannten Verpflichtungen, so kann Teamedio den Vertrag fristlos kündigen. Eine Rückzahlung etwaiger Guthaben an den Kunden erfolgt nicht.
  • Verstößt der Kunde gegen eine der Verpflichtungen aus Abs. 1, ist er zusätzlich zur Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. € 1.000,– je Verstoß (Einzelfall) verpflichtet. Teamedio ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen gegen Zahlungsansprüche des Kunden aufzurechnen.
  • Der Kunde wird Teamedio von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen resultieren.
  1. Preise, Zahlungsmodalitäten, Eigentumsvorbehalt und Sperrung
  • Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der Rechnungsbeträge. Die Preise werden zuzüglich der jeweils aktuellen Mehrwertsteuer berechnet.
  • Die Höhe der vom Kunden zu entrichtenden Entgelte, bzw. die von ihm beanspruchbaren Zuschüsse und/oder Vergütungen, regeln die jeweiligen Angebote, die jeweils aktuellen Besonderen Geschäftsbedingungen und die jeweils zu Verbindungsbeginn aktuellen Preislisten/Tarifübersichten, die Teamedio nach billigem Ermessen bestimmt.
  • Bei Preisanpassungen im Bereich regulierter Entgelte (z.B. Interconnectpreise, TAL-Entgelte) um mehr als 5% zu Ungunsten von Teamedio bzw. bei grundlegenden Änderungen regulierter Entgelte aufgrund gerichtlicher oder regulatorischer Engscheidungen (z.B. Wegfall der Entgeltgenehmigungspflicht, Einführung zusätzlicher Entgelte) und hierdurch bedingter Änderungen der Einkaufspreise von Teamedio um mehr als 5% zu Ungunsten von Teamedio, hat Teamedio das Recht, die monatlichen und nutzungsabhängigen Entgelte sowie die einmaligen Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zum Wirksamwerden der regulatorischen Änderung entsprechend anzupassen. Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht in diesem Fall nicht.
  • Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht zudem nicht, sofern durch regulatorische Entscheidungen die gültigen Entgelte zwischen Teamedio und dem Kunden gesetzlich neu festgelegt werden (z.B. Festsetzungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen „BnetzA“ im Bereich von Premiumdiensten, Massenverkehrsdiensten u.Ä.). In diesem Fall gelten die festgesetzten Entgelte unmittelbar. Teamedio informiert den Kunden unverzüglich über eine derartige Festsetzung.
  • Über die zu zahlenden Entgelte und die seitens der Teamedio an den Kunden zu zahlenden Zuschüsse und/oder Vergütungen erhält der Kunde monatlich eine Abrechnung bzw. Gutschrift per E-Mail. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Versand an die im jeweiligen Teamedio-Account des Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgt. Zudem kann der Kunde selbige Dokumente monatlich in seinem Teamedio-Portal online einsehen und/oder herunterladen. Wünscht der Kunde die Zustellung der Rechnung per Briefpost, berechnet Teamedio hierfür € 2,00 pro Rechnungszustellung.
  • Forderungen werden unmittelbar mit Zustellung der Rechnung ohne Abzug fällig und werden per Bankeinzug oder Lastschrift eingezogen. Sollte das Bankinstitut die Zahlung zurückweisen, befindet sich der Schuldner unmittelbar in Verzug. Der gesetzliche Verzug tritt in Fällen ein, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 5 Werktagen auf dem Konto von Teamedio gutgeschrieben wurde. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
  • Erteilt der Kunde Teamedio eine Einzugsermächtigung, werden die Rechnungsbeträge unmittelbar nach Versendung der Rechnung vom Konto des Kunden abgebucht. Im Falle einer Rückbelastung gilt zunächst die Annahme, dass der Kunde diese zu vertreten hat. Der Kunde trägt somit die von ihm ausgelösten Kosten der Rückbelastung der Lastschrift. Teamedio ist berechtigt, die für die Bearbeitung entstehenden Kosten in Höhe von € 15,00 zzgl. MwSt. pauschal in Rechnung zu stellen. Die Überweisung der Zuschüsse und/oder der Vergütungen an den Kunden erfolgt spätestens 7 Tage nach Zahlungseingang bei Teamedio. Teamedio kann dem Kunden zustehende Zuschüsse und/oder Vergütungen unmittelbar mit Forderungen gegen den Kunden verrechnen.
  • Falls der Kunde im Ausnahmefall, etwa im Falle einer Rückbelastung oder fehlender Kontodeckung, auf andere Weise zahlt, tritt die Tilgung nur dann ein, wenn der Kunde den Verwendungszweck in ausreichender Weise (z.B. Rechnungsdatum, Rechnungsnummer oder Kundennummer) angegeben hat. Dies gilt entsprechend bei Zahlungen Dritter.
  • Wünscht der Kunde den Einzug der Rechnungsentgelte von einem bzw. die Auszahlung von Zuschüssen und/oder Vergütungen auf ein ausländisches Konto, trägt der Kunde die dadurch entstehenden erhöhten Transaktionskosten selbst.
  • Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zu viel gezahlter Beträge werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
  • Teamedio ist berechtigt, die Erbringung ausstehender Einzelleistungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durch Einzahlung des Betrages bei einem von Teamedio benanntem Geldinstitut oder von der Nutzung des Teamedio-Prepaid-Verfahrens abhängig zu machen. Wird die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen nach Zugang dieser Aufforderung nicht erbracht, kann Teamedio den Vertrag fristlos kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  • Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann Teamedio bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB Verzugszinsen in Höhe von 3 %, bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Bei Zahlungsverzug wird Teamedio eine Bearbeitungspauschale von maximal € 15,00 für Mahnungen in Rechnung stellen. Diese ist unabhängig von der Anzahl und Höhe der offenen Forderungen sowie der Anzahl der Mahnungen.
  • Die Zahlungsverpflichtung besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
  • Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Zugang, bei der auf der Rechnung bezeichneten Stelle zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
  • Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens € 75,00 zwei Wochen in Verzug, kann Teamedio den Anschluss auf Kosten des Kunden und nach Maßgabe des § 45 k TKG sperren. Der Kunde kann dann über Teamedio keine Telefonate mehr führen. Für die Sperrung an sich erhebt Teamedio einen pauschalisierten Aufwendungsersatz i.H.v. € 15,00. Für die Dauer der Sperrung ist der Kunde weiterhin zur Leistung der Nutzungsgebühren verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.
  • Die gelieferte Hardware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum von Teamedio.
  • Bei Vorliegen eines Ermittlungsverfahrens der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gegen den Kunden oder einer seiner Unterkunden, ist Teamedio berechtigt, die Auszahlung der Zuschüsse und/oder der Vergütungen ganz oder teilweise zu sperren. Während dieser Sperrzeit wird der zurückgehaltene Betrag treuhänderisch verwaltet. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens werden die zurückgehaltenen Zuschüsse und/oder Vergütungen an den Kunden ausgezahlt. Die bei der Einbehaltung entstehenden Kosten trägt der Kunde.
  1. Gewährleistung
  • Teamedio gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb von Plattformdiensten. Minderungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern Teamedio die Störung innerhalb des zweiten Werktages, der auf die Störungsmeldung folgt, beseitigt hat. Andere Ansprüche wegen Verzuges sind ausgeschlossen, soweit Teamedio nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder den Termin oder die Eigenschaft nicht zugesichert hat.
  • Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von Teamedio nur nach Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit einer geeigneten Internetverbindung und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege erbracht werden können. Teamedio übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Internetverbindungen und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen.
  • Die Gewährleistung für erworbene Hardware wird auf einen Zeitraum von 12 Monaten nach Erwerb beschränkt. Für die Fristberechnung ist das Rechnungsdatum ausschlaggebend.
  • Teamedio ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt sowie sonstiger Störungen befreit. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Stromversorgung, behördliche Maßnahmen oder sonstige Ereignisse gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und nicht durch Teamedio verschuldet sind. Teamedio wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses unterrichten, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
  1. Servicequalität und Störungsbeseitigung
  • Teamedio wird dem Kunden die Leistungen schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Bereitstellungstermine und Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, falls diese dem Kunden schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Als verbindlich vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem von Teamedio nicht zu vertretenden vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum.
  • Teamedio sorgt im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten für den ordnungsgemäßen Betrieb der angebotenen Dienste. Soweit Teamedio Vorleistungen von Dritten bezieht, kann auf die Qualität und die Verfügbarkeit dieser Leistungen kein Einfluss genommen und somit auch keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Teamedio kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, dies erfordern.
  • Die Plattform und die Server der Teamedio und somit das TK-Anlagensystem haben eine Endkundenverfügbarkeit von 99,9 % im Jahresmittel. Wartungs-, Installations-, Umzugs- und Umbauzeiten bleiben bei der Berechnung außer Betracht.
  • Voraussetzung für die Störungsbeseitigung ist, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt und Teamedio Störungen unverzüglich meldet. Teamedio setzt zur Bearbeitung und Steuerung von Störungen ein Ticket-System ein. Das Teamedio-Ticketsystem steht dem Kunden jederzeit auf der Teamedio-Webseite für Störungs- und Fehlermeldungen zur Verfügung. Jede Störung erhält eine eindeutige Bearbeitungsnummer (Ticketnummer), welche dem Kunden mitgeteilt wird. Der Kunde muss die Ticketnummer bei jeder Anfrage, die diese Störung betrifft, benennen. Bei Emails ist die Ticketnummer in der Betreffzeile anzugeben. Der Kunde wird allgemein bei der Störungsanalyse in zumutbarem Umfang mitwirken. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig, so werden die hieraus resultierenden verlängerten Ausfallzeiten bei der Anschlussverfügbarkeit und den Reaktionszeiten zugunsten von Teamedio berücksichtigt.
  • Bei Störungen wird der Kunde jederzeit auf der Teamedio-Webseite über die Art der Störung und über den Entstörungsstatus informiert.
  • Teamedio übernimmt keine Gewähr für Leistungsstörungen, die zurückzuführen sind auf (1.) Eingriffe des Kunden oder Dritter in das von Teamedio genutzte Netzwerk und/oder die erforderlichen Übertragungswege; (2.) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Internetanschluss; (3.) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluss an genutzte Telekommunikationsnetze (z.B. Internetanschluss) durch den Kunden oder Dritte; oder (4.) die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von Einzelleistungen der Teamedio erforderlichen Geräte oder Systeme durch Kunden oder Dritte, sofern sie nicht auf einem Verschulden von Teamedio beruhen.
  • Hat der Kunde die von ihm gemeldete Störung selbst zu vertreten oder liegt eine von dem Kunden gemeldete Störung tatsächlich nicht vor, so sind die durch die Störungsbeseitigung entstandenen Kosten von ihm zu tragen.
  • Die Störungsbeseitigung der an den Anschlüssen von Teamedio angeschlossenen Endeinrichtungen obliegt ausschließlich dem Kunden.
  1. Haftung
  • Die Haftung von Teamedio für Schäden des Kunden durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten von Teamedio oder seinen Erfüllungsgehilfen und für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt.
  • Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Teamedio nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte.
  • Die Haftung von Teamedio für leichte Fahrlässigkeit ist auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt, höchstens jedoch auf den Betrag des Umsatzes des Kunden des letzten Monats aus diesem Vertrag.
  • Teamedio haftet nicht für sonstige Schäden, insbesondere Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, mittelbare Schäden). Teamedio haftet grundsätzlich nicht in Fällen höherer Gewalt, auch nicht wegen einer Beeinträchtigung oder eines Ausschlusses seiner Pflichten nach Bestimmung des § 7.2.
  • Für Schäden aufgrund eines Datenverlustes haftet Teamedio bereits bei leichter Fahrlässigkeit, soweit der Kunde seine Verpflichtung nach der Bestimmung des § 4.11 erfüllt hat.
  • Eine Haftung nach § 44a TKG bleibt von Vorstehendem unberührt.
  • Soweit die Haftung von Teamedio wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Teamedio.
  • Eine Haftung der Teamedio für Folgekosten, die auf Notrufe außerhalb des angegebenen Wohn- oder Firmensitzes basieren, ist ausgeschlossen.
  • Der Kunde stellt Teamedio von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber Teamedio aus der Inanspruchnahme von Leistungen des Kunden geltend machen.
  1. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Kunden

Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen gegenüber Teamedio aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden gleichfalls nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Teamedio an Dritte abzutreten. Die Rechte aus § 354 a HGB bleiben unberührt.

  1. Bonitätsprüfung

Teamedio behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei einer Wirtschaftsauskunft ihrer Wahl Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen. Der Kunde kann bei dem für ihn zuständigen Institut, dessen Name und Anschrift Teamedio dem Kunden auf Anfrage mitteilt, Auskunft über seine ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Der Kunde verpflichtet sich an dieser Stelle die Datenschutzerklärung zu lesen.

  1. Datenschutz

Teamedio wird die jeweiligen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten. Im Übrigen findet die Teamedio-Datenschutzerklärung Anwendung. Diese steht dem Kunden auf der Teamedio-Webseite in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich an dieser Stelle, die Datenschutzerklärung zu lesen.

  1. Schlichtung

Der Kunde kann hinsichtlich der Pflichten von Teamedio aus den §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG oder der Verordnung (EG) Nr. 717/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2007 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (ABl. EG Nr. L 171 S. 32) durch Antrag ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten.

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung
  • Der Vertrag über die Nutzung der Teamedio-Dienste kommt durch die Annahme des elektronischen oder schriftlichen Antrages (Angebot) des Kunden durch Teamedio zustande, spätestens jedoch mit der ersten Erfüllungshandlung durch Teamedio zustande. In jedem Fall bleibt Teamedio in der Annahme des Angebotes durch den Kunden frei. Der Kunde ist 4 Wochen an sein Angebot gebunden.
  • Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich (Brief, Email) gekündigt werden. Werden nur einzelne Leistungen gekündigt, bleibt der Vertrag über die übrigen vereinbarten Leistungen unverändert fortbestehen. Etwaige abweichende Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen.
  • Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder um die Mindestvertragslaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
  • Beide Vertragsparteien sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn wesentliche Bestimmungen und Regelungen dieses Vertrages durch den anderen nicht eingehalten und die beanstandeten Mängel binnen einer gesetzten angemessenen Frist ab schriftlicher Abmahnung nicht behoben werden, sofern der Mangel von der Vertragspartei zu vertreten ist. Eine Kündigung aus außerordentlichem Grund ist insbesondere zulässig, wenn (1.) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, (2.) wenn Dritte Verträge über zur Erbringung von Diensten unbedingt nötige Vorprodukte/Leistungen gegenüber Teamedio ohne Verschulden von Teamedio kündigen, (3.) wenn die Bereitstellung eines Dienstes für Teamedio aus wirtschaftlicher Sicht unzumutbar wird und Teamedio diesen deshalb einstellt, (4.) wenn Leistungen/Dienste von Teamedio aufgrund von regulierungs-, steuerbehördlicher, gesetzlicher oder gerichtlicher Maßnahmen untersagt werden oder untersagt zu werden drohen, (5.) der Kunde unter falschem Namen oder falscher Identität einen Teamedio-Account anlegt, (6.) der Kunde den Teamedio-Account bzw. die Teamedio-Dienste in irgendeiner Form missbräuchlich einsetzt, (7.) der Kunde den Teamedio-Account in einem überdurchschnittlichen Umfang nutzt und aufgrund dessen die Bereitstellung für Teamedio aus wirtschaftlicher Sicht unzumutbar wird, (8.) der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, (9) ein als Geschäftskunde registrierter Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist, (10.) der Kunde von seinem Widerspruchsrecht gemäß § 1.3 Gebrauch macht, (11.) der Kunde innerhalb eines Zeitraumes von 8 Wochen keinerlei Umsätze bei Teamedio generiert.
  •  Teamedio-Dienste erweitern. In diesem Zusammenhang gilt das in den Absätzen 14.1 – 14.3 Gesagte entsprechend.
  1. Widerrufsrecht des Kunden
  • Widerrufsrecht

Der Kunde kann seine Erklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder Email an: kontakt@teamedio.de) oder – wenn dem Kunden die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Teamedio obliegenden Informationspflicht gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit §1 Abs.1 und 2 EGBGB sowie der Teamedio obliegenden Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Teamedio GmbH, Unter den Linden 40, 10117 Berlin, Email: kontakt@teamedio.de

  • Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widderrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde Teamedio die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde Teamedio insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden beispielsweise im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für Teamedio mit deren Empfang.

  • Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und handelt er bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit, besteht das Widerrufsrecht nicht.

  1. Schlussbestimmungen
  • Sämtliche Erklärungen zu oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen sind in schriftlicher Form abzugeben. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses unterfällt der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen haben keinen Bestand.
  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich, Köln. Teamedio ist darüber hinaus einseitig berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  • Für die von Teamedio auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit des Vertrages sowie der restlichen Bestimmungen der AGB nach dem übereinstimmenden Parteiwillen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
  • Teamedio kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein nach § 15 AktG verbundenes Unternehmen übertragen.